24.10.2017 – Gerät ein Baum aufgrund eines Sturmes in akute Schieflage, muss er gefällt werden. Ist das ein Sturmschaden wie eine Klägerin in München glaubt oder hat der Versicherer recht, der die Zahlung ablehnt? Ein Fall für die Gerichte, die die Wichtigkeit des Wortlauts der Versicherungsbedingungen betonen. Der konkrete Fall: Im März wütet Sturm Niklas und lockerte eine Scheinzypresse auf einem Grundstück in München. Weiter lesen ...